Datenbank
14.02.2011
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen wird für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem Haushalt gewährt. Dabei kann es sich auch um Gartenarbeiten handeln. Nicht begünstigt ist jedoch die erstmalige...weiter
23.09.2013
Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd geltend gemacht werden. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellte fest,...weiter
15.06.2011
Für bestimmte Handwerkerleistungen in einem Haushalt kann ein Steuerermäßigung in Höhe von 20 %, höchsten 1.200 € im Jahr beansprucht werden. Begünstigt sind dabei jedoch nur die Lohnkosten, die auf Renovierungs-, Erhaltungs- und...weiter
15.12.2011
Für haushaltsnahe Handwerkerleistungen wird eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 €, gewährt. Voraussetzung ist dabei u.a., dass es sich um Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt. In der...weiter
11.06.2013
Für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kann ein Teil der Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden. Dabei ist die Abgrenzung, was noch zu den...weiter
11.09.2013
Für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt kann man auf Antrag 20 % der Aufwendungen (maximal 4.000 €) steuermindernd geltend machen. Aufwendungen für Neubaumaßnahmen sind jedoch nach Ansicht der...weiter
16.03.2009
Werden Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen von Handwerkern in einem Haushalt im Inland oder innerhalb der EU durchgeführt, ermäßigt sich die Einkommensteuer des Auftraggebers auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens um...weiter
21.05.2016
Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen lassen sich mit 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, von der tariflichen Einkommensteuer abziehen, sofern die Handwerker im Privathaushalt tätig geworden sind....weiter
08.04.2014
Wenn Sie Dienstleister oder Handwerker in Ihrem Privathaushalt beschäftigen, können Sie die Lohnkosten häufig in Ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen (Hauptvordruck, Seite 3). Das Finanzamt gewährt dann den Steuerbonus für haushaltsnahe...weiter
14.06.2013
Für Handwerkerleistungen im Haushalt für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können 20 % der Lohnaufwendungen, derzeit höchstens 1200 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Ob auch eine Dichtheitsüberprüfung einer...weiter
|<< << 1 2 3 4 5 6 7 > >>|